| Grundlegendes im Baurecht
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Warum eine Baugenehmigung?
Dem Bauherren wird bescheinigt das seinem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften
entgegenstehen.
Darf ein Grundstück bebaut werden?
Vorab beim Architekten oder bei der Bauaufsichtsbehörde beraten lassen, ob und in welchem
Maße das Grundstück bebaut werden kann. Darüber hinaus erhalten Sie Auskunft über örtliche
Satzungen und Auflagen, zum Beispiel Gestaltung oder einzuholende Informationen.
Ist ein Bauantrag erforderlich?
Nicht alle Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Kleine und Untergeordnete Bauten sind
da oft ausgeschlossen (z.b. Garagen, Gewächshäuser, Mauern etc.) abhängig von Fläche und
Höhe. Also auch hier wieder uns als Architekten um Rat fragen, denn trotz Genehmigungs-
freiheit müssen alle Bauvorschriften eingehalten werden.
Was ist eine Bauvoranfrage?
Wenn mit den Vorinformationen nicht eindeutig geklärt werden kann ob das Grundstück be-
baubar ist, kann die Stellung einer schriftlichen Bauvoranfrage sinnvoll sein.
Dazu wird von uns eine einfache Projektdarstellung gefertigt mit Art und Maß der baulichen
Nutzung, gesicherter Erschließung und andere genehmigungsplanungsrelevanten Inhalten.
Darauf hin erteilt die Behörde einen verbindlichen Vorbescheid.
Was ist ein Bauantrag?
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muß ein Bauantrag gestellt werden. Dieser darf und die
dazugehörigen Unterlagen dürfen nur von einer bauvorlageberechtigten Person (z.B. wir als
Architekten) gestellt werden. Im Bauantrag wird das gesamte Bauvorhaben zeichnerisch und
textlich erläutert. Anhand dieser Unterlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob das Vorhaben
den geltenden planungs- und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entspricht.
(weitere Kriterien: Standsicherheit, Brandschutzanforderungen, Erschließung, Ver-/Entsorgung) www.hippauf-architektur.de
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