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Was ist im Vorfeld einer Bestattung zu tun


Was ist im Vorfeld einer Bestattung zu tun
Wenn ein Mensch verstirbt, ist zunächst der Arzt dafür zuständig, den Tod schriftlich zu bestätigen und eine Todesbescheinigung bzw. einen Leichenschauschein auszuhändigen, dabei vermerkt der Arzt Uhrzeit Todeseintritt und die medizinische Todesursache. Stirbt jemand im Krankenhaus, Pflegeheim oder Altersheim, so wird die Todesbescheinigung von dort veranlasst.

Als generelles Bestattungsrecht und Bestattungspflicht der Hinterbliebenen gilt dann die Bestattung des Verstorbenen vorzunehmen.

Hierbei gelten neben den direkten Verwandten auch ständige Lebenspartner als Angehörige, aber auch die Erben, selbst wenn kein echtes Verwandtschaftsverhältnis besteht.

Wenn der Verstorbene im Vorfeld nicht entsprechend Vorsorge in einer Verfügung getroffen hat, ergibt sich aus der Rechtsstellung der Angehörigen, dass sie über Art und Umfang der Bestattung und der Bestattungsfeier entscheiden müssen. Bei dieser Entscheidung sind Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen, sowie seine gesellschaftliche Stellung zu berücksichtigen. Sind keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar, so veranlasst das Sozialamt des Sterbeortes ein schlichtes Begräbnis.

Nach Eintragung in das Sterbebuch, die vom Standesamt des Sterbeortes durchgeführt wird, erhält man die Sterbeurkunde. Diese ist nun das wichtigste Dokument, sowohl für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen, wie auch für die Nachlassabwicklung.

Vor der Beisetzung findet im Allgemeinen Die Trauerfeier statt. Hier wird eine Trauerrede eingerahmt von Musik, um die Gäste der Beerdigung auf die Rede einzustimmen und um nach der Rede einen Übergang zur Bestattung zu schaffen.

Die Musik sollte hierbei dem Anlass entsprechend sein. Vielfach üblich, aber nicht zwingend ist nach der Bestattung auch ein Familientreffen in einem Versammlungsraum, zu dem auch gute Bekannte eingeladen werden können und man dem Verstorbenen auch weiter gedenkt.
Autor: Rene Andree

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