| Kündigung des Arbeitsvertrags
|
|
Der stets gut gelaunte Sachbearbeiter verwendet seinen Arbeits-Computer während der teuren Arbeitszeit regelmäßig zum privaten Surfen im Internet, mal auf akzeptablen Internetseiten, mal auf für konservative Kreise eher weniger akzeptableren Internetseiten. Der Arbeitgeber hat den unbekümmerten Internetsurfer bereits einmal wegen dieser unerlaubten Nebenbeschäftigung abgemahnt und letzterer hat auch hoch und heilig Besserung versprochen. Aber ohne Erfolg. Nun reicht es, dem lernunfähigen Arbeitnehmer soll gekündigt werden wegen ungenehmigter privater Benutzung des beruflichen Internetzugangs. Die Kündigung dürfte doch nun wirklich kein Problem sein, oder?
Die Juristen würden jetzt sagen: „Das kommt darauf an!“ und haben mal wieder Recht. Kündigungen sind in der heutigen Zeit immer kompliziert, Kündigungsschutzklagen zählen zu den häufigsten Verfahrensarten in Deutschland. Nicht selten gehen dabei die klagenden Arbeitnehmer als Sieger aus dem Verfahren hervor und grüßen den Chef einen Tag nach dem gewonnenen Verfahren fröhlich in der Firmenkantine.
Warum sind Kündigungen in Deutschland so schwer durchzusetzen? Weil Deutschland eines der Arbeitnehmer freundlichsten Rechtssysteme aufweist, was ja auch grundsätzlich ein schönes Attribut für ein Land ist. In kaum einem anderen Land der Erde ist es so schwierig, seine Arbeitnehmer „los zu werden“. Das deutsche Arbeitrecht weist eine Unmenge an Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf. Bei größeren Unternehmen hat der Betriebsrat bei Entlassungen ein großes Mitspracherecht und darüber hinaus sind bei Kündigungen viele Formalia zu beachten. Viele Arbeitnehmer überlegen sich eine Kündigung dreimal. Denn eine unwirksame Kündigung kann richtig teuer für das Unternehmen werden und das gerichtliche Verfahren richtig viel Zeit in Anspruch nehmen. Das können sich die wenigsten mittelständischen oder kleinen Unternehmen leisten.
Natürlich können sich Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer kündigen wollen oder müssen, in das Arbeitsrecht einlesen und selbst ihr Glück beim Abfassen einer Kündigung suchen. Das ist jedoch riskant. Einfacher ist es, gerade im Kündigungsrecht, auf Vorlagen aus dem Internet zurückzugreifen. Diese sind von Arbeitsrechtexperten für eine Vielzahl von Fällen entworfen worden. |
|
| Autor: Karsten Schneidewindt |
|
|
|
|
|
|