| Gehalt Durchschnitt
|
|
| Egal zu welcher Gelegenheit, im Grunde muss man überall angeben, welches Gehalt man bezieht, gerechnet auf mehrere Monate hinweg – dementsprechend als Durchschnittsgehalt. Diese Frage kann beispielsweise bei der Beantragung eines Dispositionskredites aufkommen, aber beispielsweise auch dann, wenn man sich scheiden lässt. Denn hier zählt der Gehalt Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Trennung zum Zwecke der Unterhaltsberechnung, sofern dieser beansprucht werden kann. In der Regel fällt ein Scheidungsverfahren, in dem auch Kinder im Spiel sind, immer in eine Unterhaltsberechnung zusammen, so dass eben gerade hier der Mehrverdiener verpflichtet ist, das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate bekannt zu geben und natürlich auch zu beweisen. Vom durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommen wird dann der Unterhaltsbetrag für die Kinder zuerst und, wenn noch etwas übrig bleibt, auch für den Ex-Ehepartner, wenn dieser die Kinder betreut und diese unter 3 Jahre alt sind, abgezogen. Dem Mehrverdiener muss ein bestimmter Selbstbehalt verbleiben, der jedoch in Unterhaltssachen ein wenig heruntergesetzt wird, nämlich auf 750,00 € ca. Meistens sind es die Männer, die arbeiten gehen, während die Frauen sich um die Kinder kümmern, da der Fall jedoch auch anders herum liegen kann, darf man hier nicht verallgemeinern. Dennoch ist es oftmals so, dass gerade diesen Umstand die Frauen auszunutzen versuchen. Das neue Gesetz macht es ihnen jedoch schwer, weil die Altersgrenze zur Freiwählbarkeit der Mutter – ob sie arbeiten geht oder nicht – drastisch herunter gesetzt wurde. |
|
|
|
|
|
|
|
|