| Vom mahnen und mahnen lassen
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Im wirtschaftlichen Leben längst Alltag: Ein Unternehmen erbringt eine Dienstleistung oder verkauft ein Produkt und der Kunde zahlt nicht.
Doch ebenso alltäglich ist die Tatsache, dass längst nicht alle Unternehmen wissen, wie sie vorgehen können, sollen und dürfen, um ihr Geld vom Kunden zu erhalten.
Klar, man kann ein paar nett formulierte Mahnungen rausschicken, und vielleicht hat der Kunde die Rechnung auch wirklich nur übersehen und die Mahnung erinnert ihn so an das Begleichen der vergessenen Rechnung.
Aber was, wenn es eben nicht nur ein Versehen war, dass der Kunde nicht zahlt? Was kann man als Unternehmen machen, wenn weder auf die erste noch die zweite Mahnung irgendeine Reaktion seitens Kunden geschieht?
Man kann als Gläubiger zum Gericht gehen und einen gerichtlichen Mahnbescheid "beauftragen", der dem Debitoren sodann postalisch als Zustellungsurkunde zugesandt wird, und sollte dieser nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht reagiert haben, kann man ebenso einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid folgen lassen.
Doch all dies ist mit weiteren Vorleistungen verbunden, die die Forderungen erst einmal erhöhen, statt sie zu senken oder ganz einzuholen.
Um dieses verwaltungstechnische und finanzielle Chaos zu minimieren, gibt es sogenannte Inkassounternehmen für ein professionelles Mahnverfahren. Man tritt seine Forderungen ab, sodass sich das Inkasso nun um das "Eintreiben" der Forderungen vom Debitor kümmert.
Inkassounternehmen tun das aber nicht für die soziale Gerechtigkeit und treiben das Geld vom Debitor ohne Gegenleistung ein. Sie übernehmen die Forderung des Gläubigers und zahlen diesem erst nach erfolgreicher Durchführung der Inkasso-Tätigkeit, also dem "Eintreiben" der säumigen Summe vom Debitor, die gesamte Forderungssumme abzüglich der eigenen Leistungen aus. |
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| Autor: Benjamin Bernemann |
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