Verkehrsunfall - Richtiges Verhalten am Unfallort

In Anbetracht der hohen Verkehrsdichte in Deutschland ist die Gefahr, verschuldet oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt zu werden, hoch.

Aufgrund der durch einen Verkehrsunfall bedingten psychologisch schwierigen Situation läuft man Gefahr, durch eigenes Fehlverhalten die Durchsetzung der Ansprüche zu erschweren.

Die nachfolgenden Hinweise sollten Sie daher am Unfallort beachten:

Wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, haben die am Unfall beteiligten Personen die Pflicht, am Unfallort zu bleiben und anderen am Unfall beteiligten Personen die Feststellung der eigenen Personalien zu ermöglichen und die Art der Unfallbeteiligung bekanntzugeben.

Die Bekanntgabe der Art der Unfallbeteiligung bedeutet hier lediglich, dass Sie einräumen, am Unfall beteiligt gewesen zu sein.

Entfernen Sie sich vom Unfallort, ohne den anderen am Unfall beteiligten Personen die Feststellung Ihrer Personalien und die Art der Beteiligung ermöglicht zu haben, laufen Sie Gefahr, unter Umständen wegen "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" strafrechtlich verfolgt zu werden. Die berühmte "Visitenkarte hinter dem Scheibenwischer" schützt hier nicht!

Auf keinen Fall sollten Sie am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abgeben. Auch wenn der Unfallhergang insoweit eindeutig zu sein scheint, schildern Sie lediglich den tatsächlichen Unfallhergang. Vermeiden Sie jedoch in jedem Fall Formulierungen wie: "Daher trifft mich die volle Schuld am Unfall" oder "Ich werde für alle entstandenen Schäden aufkommen". Derartige Schuldanerkenntnisse können sich bei der späteren Unfallregulierung nachteilig zu Ihren Lasten auswirken.

Ist die Schuldfrage unklar, bemühen Sie sich um Zeugen, die den Unfallhergang beoabachtet haben. Notieren Sie deren Namen und Anschrift. Lassen Sie sich vom Unfallgegner auf jeden Fall den Personalausweis, notfalls auch den amtlich Führerschein vorlegen und notieren Sie dessen Personalien. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Polizei zu einem kleineren Unfall nicht hinzugezogen wird. Ein Tipp: Bei unklarer Lage oder mehreren Personen im Fahrzeug des Unfallgegeners immer auf Benachrichtigung der Polizei bestehen.

Erkundigen Sie sich gleichermaßen nach der Versicherung des Unfallgegners und erfragen Sie die Versicherungsschein-Nummer. Nutzen Sie Vordrucke für Unfallberichte (ADAC u.ä.), dort sind die notwendigen Fragen enthalten.

Insbesondere bei Verkehrsunfällen mit ausländischen Kraftfahrern ist es zur Durchsetzung der eigenen Ersatzansprüche teilweise unbedingt erforderlich, dessen Kfz-Versicherung und die Versicherungsschein-Nummer zu erfragen.

Wenn Sie beim Unfall verletzt wurden, gehen Sie bitte umgehend zum Arzt, um Art und Umfang der Verletzungen feststellen zu lassen. Auch wenn sich Schmerzen erst einen oder mehrere Tage nach dem Unfall einstellen, sollten Sie den Arzt aufsuchen.

Bitte beachten: Diese Information wurde mit größter Sorgfall zusammengestellt. Jeder Unfall hat aber seinen eigene Spezifik, so dass vorgenannte Ratschläge, nicht die Beratung im Einzelfall ersetzen können. Zu Einzelfragen wenden Sie sich daher bitte an einen Rechtsanwalt.

Rechtsanwälte England-Kabitzke-Schuhmann

Autor: RA Veiko England

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