Warning: Division by zero in /homepages/4/d23741960/htdocs/infofakt/artikel.php on line 26
Die Gruppenversicherung in Betrieben


Die Gruppenversicherung in Betrieben
Bei mittleren bis großen Unternehmen gibt es die Möglichkeit für die Mitarbeiter eine Gruppenversicherung für den Krankheitsfall über die Firma zu vereinbaren. Dies ist nur ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl möglich. Es betrifft einmal die Mitarbeiter, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und daher freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese können sich mit der ganzen Familie über einen Gruppenvertrag privat versichern und haben dadurch Anspruch auf bessere Leistungen im Krankenhaus, beim Zahnarzt und beim Krankentagegeld wenn sie es wünschen. Für alle pflichtversicherten Mitarbeiter bietet die private Krankenversicherung die Möglichkeit einer Zusatzversicherung über einen Gruppenvertrag, damit auch diese bessere Leistungen als in der GKV haben. Der Vorteil ist, daß die Beiträge niedriger sind, als bei Einzelverträgen und die Wartezeiten bei Beginn entfallen. Eine Gruppenversicherung, nicht nur für große Betriebe ist die Direktversicherung. Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht Teile seines Gehaltes umzuwandeln. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist stets das Unternehmen. Wird die Gehaltsumwandlung in einen sogenannten Versorgungslohn umgewandelt, zahlt der Arbeitnehmer für den betreffenden Gehaltsanteil nur eine Pauschalsteuer von 20% zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Dies ist besonders für gut verdienende Angestellte eine interessante Variante. Die Beiträge in eine Direktversicherung können seit dem Altersvermögensgesetz auch in einen Riester Vertrag eingezahlt werden. So kommt noch die staatliche Zulage und ein steuerlicher Sonderabzug zum Tragen.

Autor: Ulrich Lindemann
info (at) pkv-1x1.de
Autor: Ulrich Lindemann

Wie würden Sie diesen Artikel bewerten?
Links zum Thema