Welche Voraussetzungen müssen im Falle der Arbeitslosigkeit erfüllt sein?
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hatz IV zu haben, werden vorab die Voraussetzungen von der jeweiligen Stelle geprüft.

Voraussetzungen auf Arbeitslosengeld:
1. Sie müssen Arbeitslos sein und dürfen in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen.
2. Sie müssen die Anwartschaft auf die Leistung von Arbeitslosengeld erfüllen. das heißt, Sie müssen in den letzten 2 Jahren, 360 Kalendertage in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.
3. Wichtig ist sobald Sie wissen das Sie arbeitslos werden, dass Sie sich sofort und unverzüglich bei der Arbeitsagentur melden.

Die Höhe und Dauer richtet sich nach dem zuletzt bezogenen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben.

- das Vorhandensein eines Kindes.

- die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden mit 21% pauschaliert.

Nebenverdienst:
Sie dürfen einer Nebenbeschäftigung nachgehen wenn diese nicht mehr wie 15 Stunden wöchentlich überschritten wird.
Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Die Arbeitsagentur behält sich vor, eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu veranlassen wenn:

Wenn eine Arbeit welche von der Arbeitsagentur angeboten wurde, durch Sie abgelehnt worden ist.
Oder wenn Sie der Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche nicht nachkommen.


Voraussetzung für den Bezug von Hart IV:
Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 wird berechnet wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben oder Ihre Anwartschaft nicht erfüllt ist.

Hier werden alle Einkünfte der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen berücksichtig.
Es müssen alle Angaben zu den Personen welche mit Ihnen in einem Haushalt leben, angegeben werden.

Es ist auch möglich einen Antrag zu stellen, um eine Aufstockung Ihres Arbeitslosengeldes zu verlangen. Wenn der Regelsatz nicht überschritten wird.

Autor: Peter Piekarz

Wie würden Sie diesen Artikel bewerten?
Links zum Thema