Kfz-Zulassung – so geht’s
Im Laufes des Lebens trifft es fast jeden Autofahrer früher oder später: Das eigene Kraftfahrzeug muss zugelassen werden.

Für die Zulassung eines Kfz braucht der Autofahrer manchmal gute Nerven. Es werden einige Dokumente benötigt und Formalitäten sind notwendig, die nicht immer leicht zu durchschauen sind. Zudem gibt es auch zeitliche Abläufe einzuhalten. Beachtet man jedoch diese Regularien, ist die Zulassung unproblematisch und schnell erledigt.

Die Zulassung des Kraftfahrzeuges an sich nimmt man bei der Zulassungsstelle vor. Die wichtigsten Unterlagen, die man für die Kfz-Zulassung benötigt, sind der Personalausweis, Führerschein, der Kfz-Schein und Kfz-Brief sowie die Versicherungsbestätigung (Doppelkarte). Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist seit Oktober 2005 ebenfalls notwendig. Ferner muss ein amtliches Kfz-Kennzeichen vorhanden sein oder beantragt werden.

Die Frage, welche Zulassungsstelle zuständig ist, lässt sich leicht beantworten. Seit März 2007 gilt die Zulassungsstelle, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat. Hierzu ein Beispiel: Der Halter hat seinen Nebenwohnsitz in München und seinen Hauptwohnsitz in Berlin. Befand sich das zuzulassende Fahrzeug überwiegend in München, musste es früher auch bei der Zulassungsstelle München zugelassen werden. Durch die Neuregelung der Zulassungsbestimmungen im März 2007 wäre jetzt aber die Zulassungsstelle Berlin zuständig.

Im Rahmen der Vergabe und Anfertigung des neuen Kennzeichens hat man heutzutage die Möglichkeit, bei fast jeder Zulassungsstelle ein eigenes Wunschkennzeichen zu erhalten. In den meisten Fällen kann man bei der jeweiligen Zulassungsstelle per Computerabfrage feststellen, ob das gewünschte Wunschkennzeichen noch frei ist und dieses sofort reservieren lassen. Die Anfangsbuchstaben sind dabei allerdings nicht frei wählbar, da sie immer den jeweiligen Zulassungsbezirk kennzeichnen. Wer also ein Wunschkennzeichen Berlin reservieren möchte, dessen Nummernschilder beginnen stets mit B. Bei einem Wunschkennzeichen München wird dem individuellen Kennzeichen immer ein M vorangestellt.

Für juristische Personen, also insbesondere Firmen, weichen die Zulassungsbestimmungen in der Regel etwas ab im Vergleich zu Privatpersonen. Für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge wie beispielsweise Oldtimer gibt es ebenfalls Sonderregelungen. So ist zum Beispiel für das rote Oldtimerkennzeichen ein Mindestalter des Fahrzeuges von 30 Jahren vorgeschrieben, damit dieses vergeben werden kann.

Die Kosten für die Kfz-Zulassung betragen momentan durchschnittlich 25,60 Euro für die Zulassung. Hinzu kommen evt. noch zusätzliche Kosten für das Wunschkennzeichen von 10,20 Euro und die Kennzeichenvorreservierung von 2,60 Euro. Die Neuzuteilung des Fahrzeugbriefes wird mit 14,80 Euro veranschlagt.
Autor: André Richter

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