Fr. Mrz 29th, 2024

Hauptverhandlung im Fall V-Mann Mario F.- geladenen Zeugen des BLKA haben zum Großteil die Antworten auf Fragen wegen der Gefahr einer eigenen Strafverfolgung nach § 55 StPO verweigert.

BildBLKA Zeugenvernehmung gestaltet sich schwierig:

Nun wurde ein ärztliches Attest verlesen, da eine Zeugin, die von der Verteidigung beantragte Rockersachbearbeiterin des BLKA, erneut auf Ladung des Gerichtes nicht erschienen war. Zur Begründung wurde in dem verlesenen Attest ausgeführt, dass die Zeugin aufgrund ihrer Arbeit als Rocker Sachbearbeiterin an einem Burn-out-Syndrom erkrankt sei und die erneute Befassung und Befragung zu dem Fall Mario F. vor Gericht die Gefahr beinhalte, erneut psychisch zu erkranken.

Die Verteidigung und auch das Gericht machten deutlich, dass eine derartige Begründung als Entschuldigung keinesfalls ausreicht, könnte sich so jeder Zeuge quasi aus Angst vor seiner Einvernahme selbst entschuldigen.

Der VP-Führer des Mario F. – macht widersprüchliche und im Vergleich zum ersten Verfahren 2012/2013 gegensätzliche Aussagen, die Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt nunmehr bereits wegen des Verdachtes der uneidlichen Falschaussage vor dem Landgericht Würzburg.

Wir meinen, vor diesem Hintergrund kann eine Verurteilung von Mario W. nicht erfolgen!

Der Prozess wurde fortgesetzt am 11.05.2016, geladen war der im ersten Verfahren 2013 eingesetzte Prozessbeobachter des LKA und ein Beamter des LKA Nordrhein-Westfalen.

Das Gericht setzte Mario W. eine Frist bis zum 11.05.16, alle Beweisanträge zu stellen, bei Überschreitung der Frist droht die Ablehnung wegen Verschleppungsabsicht, so der Vorsitzende Richter heute.

RA Schmidtgall gab im Anschluss eine Verteidigererklärung ab und stellte weitere 7 Beweisanträge, u.a. soll der Vorsitzende Richter der ersten Verhandlung gegen Mario W. als Zeuge vernommen werden, Begründung: die Aussagen der LKA Beamten erweckten den Eindruck, sie seien abgesprochen.

Falschaussagen der Lka Beamten auch im jetzigen Verfahren und ein falsches Register über Mario F.

Ein Nürnberger Kriminalbeamter berichtet am 04.07.2016 in der Hauptverhandlung, die Ermittlungen gegen 6 Lka Beamte sind abgeschlossen.

Der Verdacht hat sich erhärtet, dass der V-Mann Führer Norbert K. und dessen Kollege Dieter W. auch vor dem LG Würzburg am 10.3.16 falsch ausgesagt haben. Somit haben die Beamten nicht nur Anklagen wegen uneidlicher Falschaussage im Rahmen des ersten Prozesses 2012/2013 zu erwarten, sondern auch wegen ihrer Aussagen im jetzigen Verfahren.

KHK Norbert K. wurde bereits im Februar 2016 vom Polizeidienst suspendiert. Die neuerliche Falschaussage geschah somit nach seiner Suspendierung.

Um die dubiose Rolle, die der V-Mann Führer in einem Strafverfahren gegen Mario F. Im Dezember 2011 vor dem Amtsgericht Marbach spielte aufzuklären, lud ihn Richter Dr. Konrad D. für den nächsten Hauptverhandlungstag am 21.07.16 nochmals von Amts wegen als Zeugen.

Bei Rekonstruktion dieses Verfahrens fiel nämlich auf, dass in den Akten des Gerichtes eine Registerauskunft von Mario F. enthalten war, die ihn fälschlicher Weise als nicht vorbestraft ausweist. Die am Montag vernommene Richterin erinnerte sich, das Register sei mit dem falschen Geburtsnamen des V-Mannes angefragt worden. Die Anschrift und die Daten von Mario F. waren ihr zuvor auf Nachfrage von Norbert K. übermittelt worden.

Der V-Mann kam – so Richter D. – mit einem auffallend milden und stark verkürztem Urteil davon, nämlich einer Geldstrafe bei dem Transport von Hehlerware im Wert von knapp 30.000EUR.

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